Wie alle anderen Krankenhäuser, die nach §108 SGB V zugelassen sind, erstellt das Bergarbeiter-Krankenhaus Schneeberg gGmbH den gesetzlich geforderten Qualitätsbericht.
Die inhaltlichen Anforderungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Veröffentlichung von Ausfüllhinweisen am 21. Februar 2007 für alle Krankenhäuser herausgegeben.